Die Kostenübernahme erfolgt als Einzelfallentscheidung der gesetzlichen
Krankenkassen und Versicherungen.
Die HBO-Therapie ist bei Berufen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte, Lehrer usw.) anerkannt und beihilfefähig. Die privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften (bei Arbeitsunfällen), Unfallversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten der HBO-Therapie.
Bei Problemwundenpatienten sollten aktuelle Befunde des Gefäßstatus, sowie Blutzuckerwerte vorliegen. Bei HNO-Patienten mit Innenohrstörungen sind die Ergebnisse der HNO-Diagnostik ( z. B. Audiogramm) erforderlich. Wenn die Erkrankung länger als 10 Wochen
besteht, sollten neurologische oder orthopädische Untersuchungsbefunde beigefügt werden.
Sollten Sie noch an weiteren Informationen interessiert sein,
kontaktieren Sie uns (Impressum).
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Kontakt:
MEDICOX™ GbR
Dr. med. Gabor Trombitas
Facharzt für Anästhesiologie,
Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.)
Gustav-Adolf-Str. 1a
32423 Minden
Telefon: 0571 - 82 84 90
Fax: 0571 - 8284 929
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Außerhalb der Sprechzeiten sind wir für Notfälle jederzeit unter 0171 - 45 08 403 erreichbar!