Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten der HBO-Therapie?

Die Kostenübernahme erfolgt als Einzelfallentscheidung der gesetzlichen

Krankenkassen und Versicherungen.

 

Die HBO-Therapie ist bei Berufen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte, Lehrer usw.) anerkannt und beihilfefähig. Die privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften (bei Arbeitsunfällen), Unfallversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten der HBO-Therapie.

 

Folgende Unterlagen sollten beigefügt werden:

  • ein Befundbericht mit Diagnose
  • Angaben über die bisherige Therapie

Bei Problemwundenpatienten sollten aktuelle Befunde des Gefäßstatus, sowie Blutzuckerwerte vorliegen. Bei HNO-Patienten mit Innenohrstörungen sind die Ergebnisse der HNO-Diagnostik ( z. B. Audiogramm) erforderlich. Wenn die Erkrankung länger als 10 Wochen

besteht, sollten neurologische oder orthopädische Untersuchungsbefunde beigefügt werden.

 

Sollten Sie noch an weiteren Informationen interessiert sein,

kontaktieren Sie uns (Impressum).

Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Hilfe und Behandlung mittels Sauerstofftherapie bei Tinnitus, Hörsturz, chronischer Durchblutungsstörungen, Diabetes mellitus, Gewebe- und Organschäden, Verbrennung, Migräne und Problemwunden

 

Kontakt:
MEDICOX™ GbR

Dr. med. Gabor Trombitas
Facharzt für Anästhesiologie,
Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.)

Gustav-Adolf-Str. 1a
32423 Minden

Telefon: 0571 - 82 84 90

Fax: 0571 - 8284 929

 

Sprechzeiten:

Mo - Do.
13:30 - 19:00

 

Außerhalb der Sprechzeiten sind wir für Notfälle jederzeit unter 0171 - 45 08 403 erreichbar!